Mit diesem Duo sollte ohnehin nichts schiefgehen. Sie werden durch das System geführt und finden alle erforderlichen Vorlagen*) in der Vermieter-Plattform!
Dieses Angebot Vermieter-Plattform richtet sich an Unternehmer und Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe sowie an Freiberufler. Es kann sich dann an Verbraucher nach § 13 BGB richten, wenn der jeweilige Vermieter nicht als Gewerbetreibender einzustufen ist. Unsere vertraglichen Regelungen für sogenannte kleine Vermieter von Wohnungen und Eigentumswohnungen berücksichtigen dies. Fragen Sie uns bitte!
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
*) Vorlagen: Dabei handelt es sich um Mustertexte. Diese Mustertexte können Sie auf Ihre spezifischen Verhältnisse anpassen oder durch uns anpassen lassen. Wenn wir die Texte individuell für Sie anpassen, handelt es sich um Zusatzleistungen, die nach vorheriger Vereinbarung zusätzlich zu vergüten sind.
Nicht nur Wohnungsgesellschaften fallen unter die Regelungen der DSGVO. Auch Vermieter von Wohnungen und Sondereigentum fallen unter diese Vorschrift! Sondereigentum ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsrecht ein dem Eigentum weitgehend gleichgestelltes Eigentumsrecht an einer Wohnung, an sonstigen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen sowie an Pkw-Stellplätzen oder an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks. Es wird, so unsere tägliche Erfahrung, immer wieder übersehen: Vermieter verarbeiten gewerbs- und regelmäßig personenbezogene Daten, nämlich die der Mieter oder Mietinteressenten.
Art. 13 DSGVO verpflichtet Vermieter ihre Mieter zu informieren, was mit den gespeicherten Daten geschieht und wer auf diese Daten Zugriff hat. Art. 30 verpflichtet Vermieter, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen und dieses auf Verlangen der Datenschutzbehörde vorzulegen.
Es ist normal und auch sinnvoll, Dienstleistungen wie die Verwaltung von Wohnungen auszulagern, insbesondere wenn man eine professionelle Bewirtschaftung der Miet- oder Eigentumswohnung wünscht. Nach einem Gerichtsurteil handelt es sich dabei dann um eine gemeinsame Verantwortung bei der Verarbeitung von Daten nach Art. 26 DSGVO von Vermieter und Verwalter! An dieser Stelle lauert eine Haftungsfrage, wenn die beiden Parteien ihre gegenseitigen Verpflichtungen nicht geregelt haben! Regeln Sie also diesen Aspekt dringend in dem Vertrag mit Ihrer Wohnungsverwaltung. Oder sprechen Sie uns an!
Bitte beachten Sie als Vermieter, dass neben der gemeinsamen Verarbeitung von Daten auch weiterhin eine Datenverarbeitung in Ihrem eigenen Wirkbereich stattfindet. Sie bewahren Unterlagen zu Ihrem Mietobjekt und zu Ihrem/Ihren Mieter/n auf (=Datenverarbeitung) und Sie geben mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Daten an Dritte weiter. Für Ihren eigenen Wirkbereich besteht die Verpflichtung laut DSGVO, die Mieter bzw. die Mietinteressenten über die Datenverarbeitung zu informieren und den Dokumentationspflichten nachzukommen!
Klassische Beispiele für die Weitergabe von Mieterdaten durch Vermieter sind die Zusammenarbeit mit der Wohnungsverwaltung, Finanzierungsanfragen bei Kreditinstituten, die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater u.v.a.m. Mieter sind über diese Vorgänge pauschal einschließlich der Rechtsgrundlagen zu informieren. Vermieter haben dies alles in einem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten festzuhalten.
In diesem Zusammenhang relevant ist auch das Gebot, nicht mehr benötigte Daten zu löschen. Sammeln und speichern dürfen Vermieter alles, was für die Anbahnung, die Dauer und das Ende des Mietverhältnisses relevant ist. Dazu zählen:
• Personalien,
• Selbstauskünfte und
• Betriebskostenabrechnungen.
Kommt ein Mietvertrag nicht zustande, muss der Verantwortliche die Unterlagen eines Mietinteressenten innerhalb einer gewissen Frist sicher löschen.
Mit unserem Angebot "Vermieter-Plattform" stellen wir einen preisgünstigen Service für Vermieter bereit. Dabei handelt es sich um einen auf drei Monate beschränkten Zugang zum DSGVO-Service, der ganz speziell auf den Bereich der Vermietung von Wohnungen und Eigentumswohnungen zugeschnitten ist. Sie können sich nach Buchung und Bezahlung des Service auf der "Vermieter-Plattform" einloggen. Dort beantworten Sie die von der digitalen Assistentin gestellten Fragen und erhalten dann Ihre DSGVO-Dokumentation, die Sie sich über die "Vermieter-Plattform" ausdrucken oder auf Wunsch per E-Mail zusenden lassen können. Sollte es aufgrund der von Ihnen gegebenen Antworten Hinweise auf datenschutzrechtliche Probleme im Umgang mit Ihren Mieterdaten geben, erhalten Sie eine Mail und auf Wunsch auch einen Rückruf von einem Datenschutzexperten. Über die "Vermieter-Plattform" erhalten Sie alle Unterlagen für die Informationen, die Sie für Mieter und Mietinteressenten bereitstellen müssen, als PDF zum Ausdruck .
Der Zugang zur "Vermieter-Plattform" ist auf drei Monate begrenzt, weshalb Sie sich die Dokumentation und die Informationsmaterialien gut speichern sollten. Den Zugang zu unserem Blog mit Informationen zum Datenschutzrecht rund um die Vermietung dürfen Sie weiterhin nutzen. Der Service "Vermieter-Plattform" kostet einmalig nur 150,00 EUR netto zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Alternative: Sie erstellen das Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten und die weiteren erforderlichen Dokumentationen und Informationen für Ihre Mieter selbst. Dazu benötigen Sie Grundkenntnisse im Datenschutzrecht und sehr viel Zeit.
Vermietern mit einer größeren Anzahl von Wohnungen oder Eigentumswohnungen empfehlen wir die Buchung eines dauerhaften Zugangs zur DSGVO-Service-Plattform. Diese Empfehlung geben wir auch Gewerbetreibenden, die die DSGVO bereits im Rahmen ihres Hauptgewerbes einzuhalten verpflichtet sind und für die der Bereich Vermietung nur einen Nebenerwerb darstellt, der bequem über die "DSGVO-Service-Plattform" mit abgebildet werden kann.
Ersparen Sie sich Kummer und Stress und nutzen Sie für die DSGVO-Dokumentation unsere Vermieter-Plattform! Wir beraten Sie gern!
Ihr DSGVO-Service-Team