Was kostet Vermieter der DSGVO-Service mit Zufriedenheitsgarantie?

Features

Mit dem Zugang zur Vermieter-Plattform...

... haben Sie als Vermieter drei Monate Zeit, die DSGVO-Dokumentation durch Beantwortung der Fragebögen zu erstellen, zu optimieren und sich um Lücken im Datenschutz bei Ihrer Vermietung zu identifizieren.

Wie kommen Sie an Ihre Dokumentation?

Sie drucken sich Ihre Dokumentation entweder als PDF aus oder sichern die PDFs auf einem Speichermedium Ihrer Wahl! Alle benötigten Dokumente/Vorlagen *) laden Sie sich ebenfalls von der Vermieter-Plattform herunter. Ihr Zugang endet nach drei Monaten. Deshalb ist der Preis so günstig!

Sie benötigen Unterstützung?

Wenden Sie sich per E-Mail an uns. Wir antworten Ihnen möglichst umgehend oder wir rufen Sie zurück!

Vermieter-Plattform

150 € einmalig *)

*) zzgl. 19 % MwSt. = 178,50 EUR brutto
 
Vorlagen für Informationspflichten für Mieter sind in der Vermieter-Plattform enthalten
 
Weitere Musterinformationen sind in der Vermieter-Plattform enthalten
 
Fragebögen beantworten und auf Knopfdruck DSGVO-Dokumentation für Vermieter erstellen
 
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten inklusive
 
Übersicht über technisch-organisatorische Maßnahmen enthalten
 
Aufgrund Ihrer Antworten werden die Fragebögen von unserer intelligenten Assistentin (KI) ausgewertet und Sie erhalten Hinweise auf Lücken im Datenschutz
 
Dokumente/Vorlagen *) aus der Plattform herunterladen und auf Betroffenenanfragen (z.B. von Mietern), auf den Umgang mit Datenschutzvorfällen usw. vorbereitet sein
 
Viele Erweiterungen möglich
 
Jetzt anrufen!

Unschlagbar günstiger Preis

Aufgrund der zeitlichen Befristung des Zugangs zur Vermieter-Plattform sind wir in der Lage, Ihnen einen günstigen Preis zu anzubieten. Ihnen steht ausreichend Zeit zur Verfügung, binnen drei Monaten die Mindestanforderungen an eine datenschutzkonforme Dokumentation zu erfüllen.

KI und Vorlagen auf Ihrer Seite

Mit diesem Duo sollte ohnehin nichts schiefgehen. Sie werden durch das System geführt und finden alle erforderlichen Vorlagen*) in der Vermieter-Plattform!

Vermieter-Plattform

Erstellung der DSGVO-Dokumentation für Vermieter über einen befristeten Zugang zur DSGVO-Service-Plattform - nur für Vermieter mit kleinen Beständen an Wohnungen oder Eigentumswohnungen

Hinweise:

Dieses Angebot Vermieter-Plattform richtet sich an Unternehmer und Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe sowie an Freiberufler. Es kann sich dann an Verbraucher nach § 13 BGB richten, wenn der jeweilige Vermieter nicht als Gewerbetreibender einzustufen ist. Unsere vertraglichen Regelungen für sogenannte kleine Vermieter von Wohnungen und Eigentumswohnungen berücksichtigen dies. Fragen Sie uns bitte!

Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

*) Vorlagen: Dabei handelt es sich um Mustertexte. Diese Mustertexte können Sie auf Ihre spezifischen Verhältnisse anpassen oder durch uns anpassen lassen. Wenn wir die Texte individuell für Sie anpassen, handelt es sich um Zusatzleistungen, die nach vorheriger Vereinbarung zusätzlich zu vergüten sind.

Welche DSGVO-Pflichten haben Vermieter? 

Die Datenschutz-Vorschriften der DSGVO gelten auch für Vermieter von Wohnungen und Sondereigentum!

Nicht nur Wohnungsgesellschaften fallen unter die Regelungen der DSGVO. Auch Vermieter von Wohnungen und Sondereigentum fallen unter diese Vorschrift! Sondereigentum ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsrecht ein dem Eigentum weitgehend gleichgestelltes Eigentumsrecht an einer Wohnung, an sonstigen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen sowie an Pkw-Stellplätzen oder an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks. Es wird, so unsere tägliche Erfahrung, immer wieder übersehen: Vermieter verarbeiten gewerbs- und regelmäßig personenbezogene Daten, nämlich die der Mieter oder Mietinteressenten.

1. Informations- und Dokumentationspflichten

Art. 13 DSGVO verpflichtet Vermieter ihre Mieter zu informieren, was mit den gespeicherten Daten geschieht und wer auf diese Daten Zugriff hat. Art. 30 verpflichtet Vermieter, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen und dieses auf Verlangen der Datenschutzbehörde vorzulegen.

2. Auslagerung von Tätigkeiten als Haftungsfalle

Es ist normal und auch sinnvoll, Dienstleistungen wie die Verwaltung von Wohnungen auszulagern, insbesondere wenn man eine professionelle Bewirtschaftung der Miet- oder Eigentumswohnung wünscht. Nach einem Gerichtsurteil handelt es sich dabei dann um eine gemeinsame Verantwortung bei der Verarbeitung von Daten nach Art. 26 DSGVO von Vermieter und Verwalter! An dieser Stelle lauert eine Haftungsfrage, wenn die beiden Parteien ihre gegenseitigen Verpflichtungen nicht geregelt haben! Regeln Sie also diesen Aspekt dringend in dem Vertrag mit Ihrer Wohnungsverwaltung. Oder sprechen Sie uns an!

3. Datenverarbeitung im Wirkbereich des Vermieters

Bitte beachten Sie als Vermieter, dass neben der gemeinsamen Verarbeitung von Daten auch weiterhin eine Datenverarbeitung in Ihrem eigenen Wirkbereich stattfindet. Sie bewahren Unterlagen zu Ihrem Mietobjekt und zu Ihrem/Ihren Mieter/n auf (=Datenverarbeitung) und Sie geben mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Daten an Dritte weiter. Für Ihren eigenen Wirkbereich besteht die Verpflichtung laut DSGVO, die Mieter bzw. die Mietinteressenten über die Datenverarbeitung zu informieren und den Dokumentationspflichten nachzukommen!

3.1. Weitergabe von Mieterdaten

Klassische Beispiele für die Weitergabe von Mieterdaten durch Vermieter sind die Zusammenarbeit mit der Wohnungsverwaltung, Finanzierungsanfragen bei Kreditinstituten, die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater u.v.a.m. Mieter sind über diese Vorgänge pauschal einschließlich der Rechtsgrundlagen zu informieren. Vermieter haben dies alles in einem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten festzuhalten.

3.2. Verarbeitungen („Daten sammeln, speichern, löschen“)

In diesem Zusammenhang relevant ist auch das Gebot, nicht mehr benötigte Daten zu löschen. Sammeln und speichern dürfen Vermieter alles, was für die Anbahnung, die Dauer und das Ende des Mietverhältnisses relevant ist. Dazu zählen:

• Personalien,

• Selbstauskünfte und

• Betriebskostenabrechnungen.

Kommt ein Mietvertrag nicht zustande, muss der Verantwortliche die Unterlagen eines Mietinteressenten innerhalb einer gewissen Frist sicher löschen.

4. Die "Vermieter-Plattform" des DSGVO-Service

Mit unserem Angebot "Vermieter-Plattform" stellen wir einen preisgünstigen Service für Vermieter bereit. Dabei handelt es sich um einen auf drei Monate beschränkten Zugang zum DSGVO-Service, der ganz speziell auf den Bereich der Vermietung von Wohnungen und Eigentumswohnungen zugeschnitten ist. Sie können sich nach Buchung und Bezahlung des Service auf der "Vermieter-Plattform" einloggen. Dort beantworten Sie die von der digitalen Assistentin gestellten Fragen und erhalten dann Ihre DSGVO-Dokumentation, die Sie sich über die "Vermieter-Plattform" ausdrucken oder auf Wunsch per E-Mail zusenden lassen können. Sollte es aufgrund der von Ihnen gegebenen Antworten Hinweise auf datenschutzrechtliche Probleme im Umgang mit Ihren Mieterdaten geben, erhalten Sie eine Mail und auf Wunsch auch einen Rückruf von einem Datenschutzexperten. Über die "Vermieter-Plattform" erhalten Sie alle Unterlagen für die Informationen, die Sie für Mieter und Mietinteressenten bereitstellen müssen, als PDF zum Ausdruck .

Der Zugang zur "Vermieter-Plattform" ist auf drei Monate begrenzt, weshalb Sie sich die Dokumentation und die Informationsmaterialien gut speichern sollten. Den Zugang zu unserem Blog mit Informationen zum Datenschutzrecht rund um die Vermietung dürfen Sie weiterhin nutzen. Der Service "Vermieter-Plattform" kostet einmalig nur 150,00 EUR netto zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Alternative: Sie erstellen das Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten und die weiteren erforderlichen Dokumentationen und Informationen für Ihre Mieter selbst. Dazu benötigen Sie Grundkenntnisse im Datenschutzrecht und sehr viel Zeit.

Vermietern mit einer größeren Anzahl von Wohnungen oder Eigentumswohnungen empfehlen wir die Buchung eines dauerhaften Zugangs zur DSGVO-Service-Plattform. Diese Empfehlung geben wir auch Gewerbetreibenden, die die DSGVO bereits im Rahmen ihres Hauptgewerbes einzuhalten verpflichtet sind und für die der Bereich Vermietung nur einen Nebenerwerb darstellt, der bequem über die "DSGVO-Service-Plattform" mit abgebildet werden kann.

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Ersparen Sie sich Kummer und Stress und nutzen Sie für die DSGVO-Dokumentation unsere Vermieter-Plattform! Wir beraten Sie gern!

Ihr DSGVO-Service-Team