FAQ


Häufig gestellte Fragen beantwortet.

Ist der DSGVO-Service für jedes Unternehmen geeignet?

Ja!

Beim DSGVO-Service handelt es sich um den Zugang zu unserer Datenschutz-Plattform (DSGVO-Service-Plattform). Er eignet sich grundsätzlich für jeden Unternehmer und jede Art von Unternehmen. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, die wir nicht mit dem DSGVO-Service abdecken können. Aber selbst in diesen Fällen finden wir mit Ihnen gemeinsam die passende Lösung in unserem Datenschutz-Berater-Netzwerk.

Wenn Sie sich unsicher sind, dann kontaktieren sie uns einfach.

Für welche Länder ist der DSGVO-Service verfügbar?

Wir bieten den DSGVO-Service ausschließlich in Deutschland an. Sind Sie aus Österreich oder aus der Schweiz? Dann sprechen Sie uns dennoch an! Wir vermitteln Sie an einen unserer Partner aus unserem Datenschutz-Berater-Netzwerk weiter, der einen vergleichbaren Service auch für Sie anbietet.

Was beinhaltet die Leistung "kostenfreier WEBSITE-SCAN" des DSGVO-Service?

Wir bieten auch eine Leistung "kostenfreier WEBSITE-SCAN" an:

Dabei führen für Sie einen Tiefen-Scan Ihrer Unternehmenswebsite mit allen Unterseiten durch. Sie erhalten von uns ein zusammengefasstes Prüfungsergebnis. Diese Zusammenfassung zeigt entweder an, ob Ihre Webseite frei von datenschutzrechtlichen Problemen ist oder aber es gibt eine grobe Übersicht über die vorhandenen Problemkategorien. Dazu sehen Sie unseren Score-Wert Ihrer Webseite. Dieser Score-Wert bewegt sich zwischen 100 Punkten (perfekt) und 0 Punkten (überhaupt nicht perfekt). Zusätzlich gibt es für die Bereiche "Einwilligung", "Informationspflicht", "Drittländer" und "Sicherheit" ein Ampelsystem (grün, gelb und rot). Ist der Scorewert niedriger als 85 oder nur eine der Ampelfarben auf rot, empfehlen wir die Entscheidung für den kostenpflichtigen "WEBSITE-SCAN".

Wie ist der Ablauf nach der Bestellung des kostenpflichtigen "WEBSITE-SCAN"?

Nachdem Sie die Leistungen des kostenpflichtigen "WEBSITE-SCAN" erworben haben, ist der Ablauf wie folgt:

Wir führen für Sie einen Tiefen-Scan Ihrer Unternehmenswebsite mit allen Unterseiten durch. Das Prüfungsergebnis werten wir aus und vereinbaren einen Gesprächstermin (Telefon- oder Videogesprächstermin) mit Ihnen. Zur Vorbereitung senden wir Ihnen die ausführliche Auswertung zu. 

Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie von uns eine Datenschutzerklärung zur Einbindung in Ihre Unternehmenswebseite (WEBSITE-SCAN LITE) oder Sie erhalten einen HTML-Code zur Installation auf Ihrer Webseite (WEBSITE-SCAN PLUS), mit dem die Datenschutzhinweise für die Webseitenbesucher Ihrer Unternehmenswebseite monatlich automatisch aktualisiert werden.

Wie ist der Ablauf nach der Bestellung des "DSGVO-Service LITE"?

Nachdem Sie die Leistungen des "DSGVO-Service LITE" erworben haben, ist der Ablauf wie folgt:

Im ersten Schritt erhalten Sie von uns eine Einladung zur Beantwortung von sehr kurzen Online-Fragebögen. Diese sind für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen erforderlich und ganz einfach zu beantworten.

Nachdem Sie die Fragebögen beantwortet haben, erstellt unsere DSGVO-Service-Plattform Ihnen automatisch aufgrund der von Ihnen gegebenen Antworten die DSGVO-Dokumentation. Mögliche offene Fragen mit Hinweisen/Maßnahmen sehen Sie in der Plattform. Diese offenen Punkte können Sie nach und nach abarbeiten. Dazu stehen Ihnen auch unsere Vorlagedokumente zur Verfügung.

Die DSGVO-Service-Plattform können Sie nach und nach zu Ihrem Datenschutz-Management-System ausbauen!

Wie ist der Ablauf nach der Bestellung des "DSGVO-Service PLUS"?

Nachdem Sie die Leistungen des "DSGVO-Service PLUS" erworben haben, ist der Ablauf wie folgt:

Im ersten Schritt erhalten Sie von uns eine Einladung zur Beantwortung von sehr kurzen Online-Fragebögen. Diese sind für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen erforderlich und ganz einfach zu beantworten.

Nachdem Sie die Fragebögen beantwortet haben, erstellen wir Ihnen die gesetzlich erforderlichen Dokumentationen und führen mit Ihnen noch ein kurzes Abschlussgespräch. Im Zuge des Gesprächs wird ein zertifizierter Datenschutzbeauftragter alle Angaben mit Ihnen durchgehen und noch offene Fragen abklären. Dies erfolgt in der Regel binnen einer Woche, nachdem Sie alle Fragebögen durchgearbeitet haben. Dabei gehen wir auch die Ergebnisse des Tiefen-Scans für Ihre Unternehmenswebseite durch und besprechen die erforderlichen Maßnahmen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie über unseren DSGVO-Service abgesichert. Sie können Anfragen von Datenschutzbehörden oder Anfragen von Betroffenen an uns weiterleiten.

Zusätzlich ergeben sich aus Ihren Antworten im Fragebogen eventuell einige Maßnahmen, die Sie ergänzend selbst setzen müssen (z.B. erhalten Sie für die Integrierung der Datenschutzhinweise für Ihre Webseitenbesucher einen HTML-Code, den Sie Ihrem für die Website Zuständigen weiterleiten - von nun an aktualisieren sich die Datenschutzhinweise selbständig). Alle Maßnahmen, die Sie noch zu erledigen haben, sind einfach erklärt und schnell umgesetzt.

Welchen Zeitaufwand muss ich einplanen?

Für die Beantwortung eines Fragebogens brauchen Sie in der Regel nicht länger als 5-10 Minuten. In Summe sollten Sie alle Fragebögen in einer guten Stunde beantworten können, bei größeren Unternehmen kann es etwas länger dauern.

Alle Fragen sind leicht verständlich und können mit einem einfach “Ja” oder “Nein” beantwortet werden.

Die Beantwortung ist online über einen Browser möglich und kann auch am Smartphone oder Tablet erfolgen. Sie können die Beantwortung auch unterbrechen und jederzeit fortsetzen. Einmal gegebene Antworten können später korrigiert werden.

Muss ich ein DSGVO-Profi sein, um den Fragebogen beantworten zu können?

NEIN! Sie brauchen keine DSGVO-Schulung besuchen und Sie müssen keine Daten vorbereiten.

Keine Angst, unsere Fragen sind kurz und leicht verständlich! Hin und wieder senden wir Ihnen weitere kurze Fragebögen, um Ihren Datenschutz zu aktualisieren. Diese füllen Sie ebenfalls online aus.

Gerne sind wir vom DSGVO-Service Ihnen bei Fragen auch behilflich (Unterstützung beim Produkt DSGVO-Service LITE ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung, aber die Beantwortung der Fragebögen ist wirklich einfach!).

Habe ich Zugriff auf die erstellte gesetzlich verpflichtende Dokumentation?

Ja! Sie erhalten einen Online-Zugriff auf Ihre gesetzlich verpflichtende Dokumentation, solange Sie ein gültiges Abonnement bei uns abgeschlossen haben.

Mit der Kündigung des Abonnements verlieren Sie auch die Absicherung durch den DSGVO-Service sowie den Zugang zu Ihrer gesetzlich verpflichtenden Dokumentation.

Wie gehe ich bei einer Anfrage eines Betroffenen (Auskunft, Löschung) vor?

Kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Ein zertifizierter Datenschutzbeauftragter wird sich binnen 72h bei Ihnen melden und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Muss für mein Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

Einen Datenschutzbeauftragten (DSB) müssen Sie benennen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG neu). Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, sind Sie jedoch dennoch dazu verpflichtet, die DSGVO einzuhalten wie die Unternehmen, die zur Bestellung eines DSB gesetzlich verpflichtet sind. Es entfällt lediglich die formelle Bestellung des DSB gegenüber der zuständigen Datenschutzbehörde. Alle anderen Verpflichtungen sind bleiben bestehen.

Was mache ich, wenn ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss?

Sprechen Sie uns an. Wir sind Ihnen gern behilflich.

Kann ich den DSGVO-Service auch nutzen, wenn ich bereits einen internen Datenschutzbeauftragten bestellt habe?

Der DSGVO-Service ist ein wertvolles Unterstützungsinstrument für Ihren internen Datenschutzbeauftragten, kann er doch seine Tätigkeit durch den Zugang zur DSGVO-Service-Plattform entlasten und besser strukturieren. Außerdem stehen ihm bei Datenpannen und Anfragen von Betroffenen die Unterstützungsleistungen des DSGVO-Service zur Verfügung.

Welche Personen zählen als Beschäftigte (DSGVO-Service PLUS)?

Als Beschäftigte zählen Voll- und Teilzeitkräfte, Leihmitarbeiter, Lehrlinge, Geschäftsführer/Vorstände oder Inhaber, soweit sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses operativ im Unternehmen tätig sind.

Die Anzahl der Beschäftigten muss jährlich zum Stichdatum (Beginn des neuen Vertragsjahres) aktualisiert werden. Dahingehend kann sich der Preis beim Zugang DSGVO-Service PLUS ändern.

Weshalb ist der DSGVO-Service so günstig?

Die DSGVO-Service-Plattform wurde von zertifizierten Datenschutzberatern mit langjähriger Erfahrung, von hoch qualifizierten Softwareentwicklern und mit Hilfe einer künstlichen Intelligenz entwickelt. Leistungen, die durch einen Datenschutzbeauftragten normalerweise nur in stundenlanger Arbeit erbracht werden können, wurden so auf ein Minimum reduziert. Die hieraus entstandenen Kostenvorteile geben wir an unsere Kunden weiter.

Wie kann ich bezahlen?

Wir bieten derzeit die Bezahlung per Lastschrifteinzug oder per Überweisung an.

Erhalte ich eine Rechnung?

Ja! Ihre Rechnung übermitteln wir Ihnen an die E-Mail-Adresse, die Sie im Kaufprozess genannt haben.

Wie lange ist die Vertragsbindung?

Beim "WEBSITE-SCAN LITE" handelt es sich um eine einmalige Leistung. Es gibt keine Vertragslaufzeit. Nach Tiefenscan der Website, Durchsprache der Prüfungsfeststellungen und Bereitstellung einer aktuellen Datenschutzerklärung ist der WEBSITE-SCAN beendet.

Die Mindestvertragsdauer der Produkte "DSGVO-Service LITE" beträgt ein Jahr, beim "WEBSITE-SCAN PLUS" und beim "DSGVO-Service PLUS" beträgt drei Jahre.

Das Abonnement verlängert sich automatisch um eine weitere Periode, wenn es nicht bis zum Stichdatum gekündigt wird.

Mit der Kündigung enden unsere Schutzleistungen sowie der Online-Zugriff auf Ihre gesetzlich vorgeschriebene DSGVO-Dokumentation zum Ende der Vertragslaufzeit.

Wie kündige ich mein DSGVO-Service-Produkt?

Beim "WEBSITE-SCAN LITE" handelt es sich um eine einmalige Leistung, die keiner Kündigung bedarf.

Ihr Produkt "DSGVO-Service Lite" hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, die Produkte "WEBSITE-SCAN PLUS" und "DSGVO-Service PLUS" haben eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren.

Bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Sie schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Ihr Abonnement endet dann nach Ablauf der Mindestlaufzeit.

Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Abonnement um die Mindestvertragslaufzeit (ein oder drei Jahre).

2023